/// Quelle: dabplus.de am 20. November 2020 ///
Radiohörerinnen und –hörer haben Grund zur Vorfreude. Zum Weihnachtsfest beschert ihnen die EU-weite Digitalradiopflicht einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz: Ab 21. Dezember müssen alle Radios, die den Programm- bzw. Sendernamen anzeigen können, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Rundfunkangebote ermöglichen. Das von Bund und Ländern beschlossene Gesetz unterscheidet dabei zwischen Autoradios in Neuwagen (§ 48 Abs. 4 TKG) und allen anderen handelsüblichen Radiogeräten (§ 48 Abs. 5 TKG).